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1. Erzählungen aus der Geschichte - S. 41

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
Die Heilighaltung der Religion war in Athen aufs Strengste geboten, und eine eigene Behrde, welche nur aus den erfahren-sten und ehrbarsten Greisen zusammengesetzt war, der Areopag, hatte darber zu wachen, da nichts, was sich auf die Religion bezog, verletzt wrde. Dieser oberste Gerichtshof hatte zugleich die Aufgabe, der die Beachtung fmmtlicher Gesetze zu wachen. . 22. Tie Tyranms. Pisistratus. Die neuen Einrichtungen Solans fanden nicht sogleich all-gemeinen Beifall. Die Enpatrideu oder Vornehmen in Athen ertrugen es ungern, da manche Rechte, welche bisher nur ihnen zugekommen waren, jetzt von der Gefammtheit der Brger getheilt werden sollten. So entstanden aufs Neue Parteiungen. Diesen Umstand bentzte ein Mann von Athen, Pisistratus, um sich die Herrschaft der seine Mitbrger oder, wie diese die Griechen in einem freien Staate nannten, die Tyrannis zu verschaffen. Durch List gelang es ihm auch, und obschon zweimal durch die Eupatriden vertrieben, wute er sich doch zuletzt in der Gewalt so zu befestigen, da er dieselbe bis zu seinem Lebensende fortfhrte. Er behielt die solonischen Gesetze bei, sorgte fr den Unterhalt und Wohlstand der Bevlkerung durch prachtvolle ffentliche Bauten, sowie durch Anpflanzung von Kornfeldern und Oelpflanzuugen, und be-gnstigte in hohem Grade Knste und Wissenschaften; fo legte er eine Bchersammlung an, lie die homerischen Gedichte, die bis da-hin zerstreut in einzelnen Gesngen von den Sngern oder Rhap-soden gesungen wurden, ordnen und zu einem Ganzen zusammen-stellen. Seine Shne Hippias und Hipparch fhrten die Herrschaft des Vaters Anfangs in gleich milder und einsichtsvoller Weise fort. Als aber Hipparch von Harmodius und Aristogiton aus Privat-rche ermordet worden war, wurde Hippias mitrauisch und grau-sam. Die verbannten Alkmoniden bentzten in Verbindung mit den Spartanern die Unzufriedenheit, welche im Volke entstand, um wieder nach Athen zurckzukehren. Hippias floh zum Perserknig, in der Hoffnung, da er mit persischer Hilst die Gewalt in Athen sich wieder verschaffen knne. Nachdem so die Athener frei geworden waren, bot sich ihnen bald Gelegenheit, zu zeigen, wie stark und mchtig sie durch die Einrichtungen: Solons geworden waren, zugleich auch, was chte Liebe zum Vaterlande und zur Freiheit vermge. Es waren dies

2. Erzählungen aus der Geschichte - S. 91

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
91 die Rechtlichkeit der Rmer, als der den Heldenmuth der Jung-freut gab er die Cllia frei und erlaubte ihr, dte ihrer Begleiterin-nen mitzunehmen, welche sie sich auswmen wollte. Ste whlte die jngsten und kehrte mit ihnen nach Rom zuruck Der vertriebene König Tarquinius aber, um welchen sich Por-sena nicht mehr weiter kmmerte, suchte die Städte tn Sattum aeaett Rom aufzureizen. Nach einem Krteg zwischen Rom und den latinifchen Stdten auch von den letzteren verlassen, zog er sich nach Cum in Campanien zurck und starb bald darauf. . 54, Innere Bewegungen in Rom. Die Auswanderung auf den heiligen Berg. Cfo der rmischen Republik, welche nach Vertreibung der K-niae eingerichtet worden war, hatten die Patrizier noch alle Vorrechte im Staate, während die Plebejer nur die Lasten zu tragen hatten und zu allen Dienstleistungen verpflichtet waren, ohne da-fr auch Vortheile zu genieen. So muten die Lederen ut den ununterbrochenen Kriegen mit den benachbarten Vlkerschaften Kriegsdienste thun, zu Hause die Bebauung ihrer Felder vernach-lssigen und, wenn ihnen dadurch die Mittel ausgieugen, bet den reichen Patriziern Geld leihen. Die Schuldgesetze waren aber uerst hart, so da der Plebejer, wenn er seine Schuld nicht bezahlen konnte, oft seine Freiheit verlor. Wenn ferner den Fein-den ein Stck Landes abgenommen worden war, so wurde dies als Staatsgut erklrt; der Genu desselben stand aber ausschlielich den Patriziern zu, und die Plebejer hatten nur die Last, es erobern zu helfen. , ^ .. Heber solche und hnliche Verhltnisse entstand bald llnzu-friedeuheit unter den Plebejern, und als einmal ein wohlverdienter Kriegshauptmann aus dem Schuldkerker mit sichtlichen Spuren harter Mihandlung entsprang, brach ein offener Aufstand aus. Die Plebejer beschlossen 494 v. Chr. aus Rom auszuwandern und eine eigene Stadt zu grnden. Sie zogen auf den in der Nhe von Rom gelegenen heiligen Berg (mons sacer, so genannt weil ihn die Plebejer dem Jupiter weihten). Der Senat, welcher jetzt erkannte, in wie groe Gefahr die Patrizier kmen, wenn ein uerer Krieg entstnde, beschlo unter jeder Bedingung die Plebejer wieder zu gewinnen. Er schickte daher als Unterhndler in ihr Lager den Menenius Agrippa, einen beredten und bei den

3. Erzählungen aus der Geschichte - S. 114

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
114 den knnte. So entstanben neue, und noch heftigere Parteikmpfe. Mit welcher wtheuben Erbitterung bieselben geft'chrt wrben, zeigen die Kmpfe zwischen Cajus Marius und Cornelius Sulla, welche von 10079 v. Chr. Rom verheerten. Tausenbe von Brgern wrben hingemorbet, theils im offe-nen Kampfe in den Straen Roms, theils durch die sogenannten Proscriptionen. Sulla, welcher nach blutigen Kmpfen enblich die Oberhanb der Marius, den Fhrer der Volksmassen, gewonnen hatte und zum lebenslnglichen Dictator ernannt worben war, lie Listen ausstellen und alle biejenigen einzeichnen, bereu Leben als dem Staate gefhrlich erklrt wrbe. Jeber hatte das Recht, einen Proscribierten ober Gechteten zu tobten und erhielt bafr seinen Morblohn; das Vermgen der Getbteten wrbe eingezogen und unter die Anhnger und Werkzeuge des Gewalthabers ver-theilt. Viele wrben durch ihre Feinde wegen persnlichen Grolls auf die Proscriptionsliste gebracht, viele auch, wenn man nach ihrem Vermgen lstern war. Wenn es aber einzelne eblemn-ner noch wagten, gegen das allgemeine Unheil auszutreten, so wrben sie in der Regel nicht gehrt ober verfielen der Gewalt bessen, gegen welchen sie sich erhoben. Auf diese Weise wrbe der Staat immer mehr im Innern zerrttet, whrenb glckliche Eroberungen nach auen der Habsucht und Gewalt. Einzelner fort-whrenb neue Mittel an die Hand gaben und balb waren die Brger Roms, welche die mchtigsten Staaten und Könige zu unterwerfen im Stanbe gewesen waren, nicht mehr shig, unter sich Freiheit zu ertragen. Sie verfielen der Gewaltherrschaft ein-zelner Machthaber. . 70. Cicero. Catilina. Einer der ausgezeichnetsten Männer im letzten Jahrhundert der rmischen Republik war Marcus Tullius Cicero. Er war zu Arpimrnt, einem Stbtchm in Latium nahe an der <3am-nitergrenze, im Jahr 107 v. Chr. geboren. Sein Vater, ein nicht unbemittelter rmischer Brger, verwenbete auf die Erziehung und Ausbilbung des sehr talentvollen Sohnes alle Sorgsalt; er lie ihn von griechischen Lehrern in der Philosophie, dann in der Be-rebtsamkeit und Rechtskunbe, welche beiben Wissenschaften bamals zu einer hervorragenben Stellung in Rom unumgnglich noth-wenbig waren, unterrichten. Erst 27 Jahre alt trat Cicero zum ersten Male als ffentlicher Rebner aus und erregte sogleich durch

4. Erzählungen aus der Geschichte - S. 137

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
Weissagungen und Vorbedeutungen galten sehr viel. Aus dem Wiehern heiliger Pferde oder aus Stbchen, in welche Zeichen (Runen) eingeschnitten waren, wurde von Priestern die Zukunft gedeutet. Die Seherinnen standen in sehr hohem Ansehen; als die berhmteste von ihnen wird die Welleda genannt. Von groer Bedeutung waren die sogenannten Gottesurtheile oder Orda-lien, wie z. B. der gerichtliche Zweikampf, in welchem der Besiegte fr strafbar galt; die Feuerprobe, wobei der Beklagte der glhende Kohlen mit bloen Fen gehen oder ein glhendes Eisen mit der bloen Hand tragen mute; die Wasserprobe, bei welcher ein Stein oder Ring aus siedendem Wasser genommen werden mute, oder der Angeklagte in das Wasser geworfen wurde; sank dieser unter, so galt er als unschuldig und wurde sogleich herausgezogen. Das Kreuzurtheil verlangte, da der Anklger und der Angeklagte mit erhobenen Hnden unbeweglich an Kreuzen stehen muten; wer zuerst die Kraft verlor, wurde als der Schuldige angesehen. In dem Bahrgericht mute der eines Mordes Verdchtige an die Bahre treten und den Leichnam berhren; wenn die Wunden bluteten, galt er als schuldig. Ebenso wurde die Schuld durch einen geweihten Bissen, eine Schnitte Brod, Kse oder Oblate er-wiesen, wenn der Angeklagte den Bissen nicht leicht und schnell verschlucken konnte. Die Ordalien erhielten sich theilweise noch bis ins 14. und 15. Jahrhundert. Die brgerlichen Einrichtungen waren noch sehr einsach. Man unterschied zwischen Freien und Unfreien. Die Freien zerfielen wieder in vornehme Geschlechter oder Adalinge und gemeine Freie oder Freilinge. Die Adalinge (die Adeligen) waren die angesehe-neren Besitzer von greren Grundstcken (Allod); die Freilinge waren Freie, welche entweder nur ein kleines Gtchen zu ihrem Unterhalte oder auch gar keinen Grundbesitz hatten. Im letzteren Falle bernahmen sie von einem groen Grundbesitzer ein Stck von seinem Gute zur Bebauung und verpflichteten sich dem Guts-Herrn zu gewissen Dienstleistungen, besonders zur Heeresfolge. Ein solches geliehenes Stck Land hie Feod oder Lehen; und aus diesem Verhltni entwickelte sich nach und nach das im ganzen Mittelalter so wichtige Lehenswesen. Die Unfreien waren entweder Hrige oder Knechte. Die Hrigen oder Leute erhielten von ihrem Herrn Haus und Feld und hatten davon einen Theil des Ertrgnisses an ihn abzuliefern; sie standen im Schutze ihres Herrn, hatten aber kein Recht, an den gemeinschaftlichen Angelegen-Helten der Genossenschaft oder des Stammes Theil zu nehmen und waren mit Grund und Boden an ihren Herrn gebunden. Die Knechte waren Sklaven, entweder durch Kaus oder meistens durch Kriegsgefangenschaft erworben. Der Herr hatte gegen sie

5. Erzählungen aus der Geschichte - S. 192

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
192 "och das sterreichische Banner hatte fallen sehen, mitten in das grte Kampfgewhl und fand rhmlich kmpfend den Tod. Die Eidgenossen hatten schon nach der Schlacht beimoraarten mehrere Orte, wie Lnzern, Zrich, Glarns, Zug und kurz vor der Schleicht bei Sempach auch Bern in ihren Bund ausgenommen, und nur Aargau und Thurgau verblieben dem Habsburgischen Hause. Uebrigens trennten sie sich damals noch nicht vom Reichs-verbnde. Aber im Jahr 1499, nachdem auch noch Frerburg, Solothurn und Graubnden der Eidgenossenschaft sich angeschlossen hatten und der Kaiser Maximilian wegen Tyrol mit derselben in Streit geralhen war, sagten sich die Eidgenossen frmlich vom steche los und wurden in einem Frieden, der zu Basel abgeschlossen wurde, als unabhngig vom Reiche anerkannt. Doch sollten sie getreue Bundesgenossen desselben sein. Nicht sehr lange nachher wurden auch die Reichsstdte Basel und Schaphausen in den Schweizerbund aufgenommen. Aber der Einflu Frankreichs machte sich in demselben so sehr geltend, da die Schweizer bald aus Freunden Feinde des Reiches wurden und auf der Seite Frank-reichs zur Schwchung des deutschen Reichs kmpften. 115. Der Zerfall des deutschen Reiches. Nach Rudolf von Habsburg hatten bis Maximilian weniger bedeutende Männer aus verschiedenen Frstengeschlechtern den deutschen Kaiserthron inne. Das Reich zersiel immer mehr im Inneren und verlor an Ansehen bei den anderen Vlkern. Bei-nahe der ganze Zeitraum des 14. und 15. Jahrhunderts war mit einer Reihe von inneren Kmpfen ausgefllt, in welchem theils die Brger in den Stdten, sowie die Bauern auf dem Lande, welche im ganzen Mittelalter in einer fehr abhngigen und ge-drckten Lage waren, sich gegen die malosen Uebergriffe der Ritterschaft zu vertheidigen, theils die Mchtigen des Reiches ebenso zum Nachtheil des Brger- und Bauernstandes, als der kniglichen Gewalt des Reichsoberhauptes ihre eigene Macht zu be-festigen und auszudehnen suchten. Auch der Papst hatte sich wiederholt in die inneren Ange-legenheiten des Reichs gemischt. Als von den Parteien in Deutsch-land zwei Könige, Ludwig der Bayer (13141347) und Friedrich von Oesterreich (13141330) gewhlt worden waren, nahm der Papst Johann Xxii. fr sich das Recht in An-fpruch, der die beiden Könige zu entscheiden; und als Ludwig sich

6. Erzählungen aus der Geschichte - S. 139

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
139 Die Sueven, welche schon Csar bei seinem Uebergang der den Rhein kennen lernte, waren ein durchaus kriegerischer Stamm. Sie hatten keine zu bleibendem Eigenthum bestimmte Lndereien, sondern ihre Fürsten theilten den Familien jhrlich so viel Land zu, als ihnen gut schien, und jhrlich muten ^ sie diesen Besitz unter einander wechseln, damit keiner durch langjhrige Gewohn-Bett den Boden, den er bebaute, lieb gewnne und die Lust zum Kriege mit der Liebe zum Ackerbau vertauschte. Keiner bekam mehr als der andere; so sollte es dem Einzelnen unmglich ge-macht werden, sich mehr zu erwerben und als Mchtigerer den Aermeren zu verdrngen oder durch die Begierde nach Reichthmern Parteiungen zu erregen. Jhrlich mute ein Theil in den Krieg ziehen, die brigen bebauten die Felder, und wenn jene heim-kehrten, zogen diese in den Kampf. So wurde bei der Gesammt-heit die Uebung in den Waffen, wie der Feldbau bestndig gepflegt und die Sueven waren ebenso im Angriff gefrchtet, als in der Verteidigung der eigenen Grenzen stark. Der Stamm der Sachsen, welcher Name ungefhr seit dem 3. Jahrhundert als der gemeinsame fr alle Vlkerschaften zwischen dem Niederrhein und der unteren Elbe vorkommt, war in manchen Dingen ganz verschieden von dem suevischeu Stamme. Die Sachsen hatten feste Wohnsitze, jeder Einzelne hatte sein bestimmtes, bleiben-des Eigenthum in Haus und Feld. Ackerban war ihre Haupt-beschftigung. Sie wohnten zechreut in einzelnen Hfen; die Feld-mark lag um den Hof herum und war eingezunt. Jeder Haus-vater war alleiniger Herr in feiner Familie, in Haus und Hof, die er durch seinen Arm beschtzte. Das ganze Leben war nicht sowohl ein fast ausschlielich kriegerisches, sondern mehr patriarcha-lisches. Mehrere Gehfte bildeten zusammen eine Gemeinde, und die Gemeinden einen Gau. Diese in Vereinzelung wohnenden Vlkerschaften des schsischen Stammes waren mehr den Angriffen der eroberungsschtigen Rmer ausgesetzt, als die mchtige Krieger-schaar der Sueven. Da aber Kraft und Tapferkeit ihnen nicht fehlten, dies bewiesen die wiederholten Kmpfe mit den eindringen-den rmischen Legionen, welche nur mhsam ein Stckchen Land nach dem anderen erobern konnten und aus der Eroberung in Kurzem wieder ganz verjagt wurden. Der Stamm der Gothen war in seinen ferneren Wohn-sitzen im Osten von Deutschland vor der groen Vlkerwanderung wenig bekannt. Wie die beiden anderen Stmme, zhlte derselbe mehrere Vllerschaften. Die Gothen waren ein uerst bildungs-fhiger Stamm; sie lernten auch zuerst unter den deutschen Vl-kern durch ihre Berhrung mit dem rmischen Reiche an der untern Donau das Christenthum kennen. Das lteste deutsche

7. Erzählungen aus der Geschichte - S. 196

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
196 Brgergemeinde der zinspflichtigen Schutz- und Spiebrger, so genannt von ihrer Waffe; sie hieen auch Pfahlbrger, weil sie auerhalb der die Stadt umschlieenden Pfahlreihe wohnten. Aber auch die gemeinen Brger hatten sich schon im 14. Jahrhundert durch ihren Flei zu solcher Wohlhabenheit emporgearbeitet, da sie ihre untergeordnete Stellung im Gemeinwesen ungern er-trugen; und es entstanden jetzt vielfltig in den Stdten innere Kmpfe um Gleichberechtigung des gemeinen Brgerstandes mit den patrizischen Geschlechtern. Um sich zu strken, hatten sich die Brger nach ihrem Berufe zu Genossenschaften vereinigt, die Kauf-lente in Gilden, die Gewerbetreibenden in Innungen oder Znfte. Dies waren fest geschlossene Vereine, mit besonderen Vorstehern, welche aus der Zahl der Handwerksmeister gewhlt wurden. Den Zunftvorstehern ober Zunftmeistern zur Seite stand ein Rath der Zunftltesten. Gemeinsame Angelegenheiten wurden in allgemeinen Zunftversammlungen berathen. Diese fanden theils in der Herberge statt, wo auch die fremden Gewerbegenossen Auf-nhme und Verpflegung fanden, theils in besonderen Zunfthusern oder Znnflstuben. Jede Zunft hatte ihre eigenen Satzungen, eine eigene Kasse und eigenes Siegel. Nachdem aber diese Genossen-schaftm. der Gewerbetreibenden erstarkt waren, siengen sie an sich militrisch einzurichten; sie hielten regelmige Waffenbnngen und hatten ihre eigenen Waffen, Banner und Zeughuser. So hatten die Znfte bald eine doppelte Bedeutung erhalten; einmal sollten die in einer Zunft vereinigten Handwerker durch dieselbe Schutz in der Ausbung ihres Gewerbes finden, dann aber suchten sie auch in den stdtischen Angelegenheiten ihre Ansprche geltend zu machen. Wie sie beigezogen wurden zu den stdtischen Steuern, so verlangten sie jetzt auch fr sich die gleichen Rechte, wie die Patrizier, und wie im alten Rom zwischen den Patrizier und Plebejern, entstand ein hartnckiger Kampf zwischen den Altbrgern und den Znftigen, in welchem die letzteren nicht nachlieen, bis sie sich Gleichberechtigung mit den Patriziern erkmpft hatten. Die uere Anlage der Städte des Mittelalters war vor Allem auf Sicherheit und Schutz gegen Angriffe von aueu berechnet. Eine, oft zwei Ringmauern umschlossen die Stadt; vor derselben waren Graben und Wall. Viereckige und runde Thrme waren an den Einmndungen der Straen und anderen bedeutenden Punkten der Stadtmauer ausgebaut. In den Thrmen waren die Stadtthore, von welchen Zugbrcken der den Stadtgraben fhrten. Im Thorweg selbst waren ein oder zwei Balkengitter, welche von oben herabgelassen werden konnten. Die Straen der Stadt waren eng und krumm; jeder baute sein Haus, wie es fr feinen Vor-theil am geeignetsten schien. Die Huser waren Anfangs nur von

8. Erzählungen aus der Geschichte - S. 181

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
181 5n in alter Zeit gab es unter dem Adel der Germanen solche, imfie wegen geringeren Besitzes anderen mchtigen Adeligen nachstanden. Diese traten nicht selten zu den Mchtigeren in ein Dienstverhltni und wurden deren Lehensleute. Ein solcher adeliger Lehensmann hie Ritter, d. i. Reiter, weil er seinen Heer-dienst mit seinem Herrn zu Rosse leistete. In diesem adeligen Lehensverhltnisse war der Anfang zu dem spter so einflureichen Ritterthum gegeben. Heinrich I. hatte wesentlich dazu beigetragen, da der Ritter-stand eine bevorzugte Stellung vor dem Volle erhielt. Diejenigen, welche den Dienst zu Ro im Kriege whlten, wurden von ihm durch besondere Auszeichnungen vor den Uebrigen geehrt, damit so die Lust an dem viel kostspieligeren Reiterdienst geweckt wrde. Am glnzendsten erscheint aber das Ritterthum zur Zeit der Kreuz-zge. In diesem groen Ereignisse fanden gerade die Tugenden, welche als besonderes Eigenthum der Ritter angesehen wurden, Treue, Muth, Ehrenhaftigkeit, Kampf fr die christliche Religion gegen die Unglubigen, Beschtzung der Unschuld, der Schwachen, Frauen und Waisen, die reichste Gelegenheit, sich zu bewhren. Der Ritter zeichnete sich schon uerlich vor dem brigen Volke aus. Er trug einen Ring- oder Schuppenpanzer um die Brust, einen Helm mit einem Visir, das der das Gesicht herab-gelassen werden konnte, am linken Arm einen dreieckcgen Schild, welcher wie' der Helm das Wappenbild des Geschlechtes zeigte, eine Lanze und das gerade Schwert, goldene Sporen, Armschienen und Handschuhe. Dazu kam noch ein Wappenrock, welcher den Krper bis zu den Knieen deckte und wie Schild und Helm, mit dem Wappenbilde geziert war. Wie die Stellung des Ritters, so war auch die Heranbildung zum Ritter eine besondere. Der Knabe von adeligem Geschlecht verblieb bis zum siebenten Jahre unter der Obhut der Mutter. Vom siebenten bis zum vierzehnten Jahre that er als Edelknabe oder Bube an dem Hofe eines vornehmen Ritters Dienste, um das Leben des Ritters durch eigene Anschauung und Hebung kennen zu lernen und sich jung an Rittersitte zu gewhnen. Ein Pferd tummeln, die Waffen führen, den Krper in Kraft und zierlichem Anstand den, gehrte jetzt schon zur Aufgabe des adeligen Knaben. Mit dem vierzehnten Jahre durfte er als Junker (Jungherrlin) oder Knappe mit seinem Herrn in den Kampf ziehen; er mute demselben die Rstung tragen und das Pferd vorfhren. Im ein-undzwanzigsten Jahre, wenn er in ritterlicher Sitte und Tapfer-feit gebt war, erhielt er in feierlicher Weise den Ritterschlag. Nachdem sich der Knappe durch Fasten und Beten vorbereitet hatte, gelobte er, Gott zu frchten, tglich die Messe zu hren,

9. Erzählungen aus der Geschichte - S. 249

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
249 die Bastille, ein Kastell, welches als Staatsgefngni diente und Personen, die den regierenden Ministern gefhrlich oder verdchtig schienen, oft auf Lebenszeit gefangen hielt, ohne da der ihre Schuld oder Unschuld ein richterliches Urtheil gefllt wurde. Der König, welcher in Versailles residierte, wurde von einem Pbel-Haufen genthigt, nach Paris zu kommen, und auch^ die National-Versammlung verlegte dahin ihren Sitz. Als der König durch die Flucht der Gewalt der Pariser sich entziehen wollte, wurde er m Varennes angehalten und nach Paris zurckgefhrt. Durch die Beschlsse der Zwtionalversammluug wurde die gauze innere Staatsordnung vollstndig umgendert. Alle Vorrechte des Adels, der Geistlichkeit und der Genossenschaften, die Frohnden und Zehnten wurden ausgehoben, Gleichheit der Brger vor dem Ge-setze, der Abgaben und allgemeine Berechtigung zu den Staats-amtern eingefhrt, die geistlichen Gter im Werth von 3000 Mil-Honen. Franken fr Nationalgter erklrt, die Klster, die geistlichen Orden und der Erbadel abgeschafft, das Land geographisch in 83 Departements eingeteilt. Eine gesetzgebende Nationalversammlung sollte diesen neuen Einrichtungen entsprechende Gesetze ausarbeiten. Manche von diesen Grundstzen, welche bei der neuen Staats-ordnung Frankreichs als Grundlage dienten, wurden spter, als der Sturm der Leidenschaft und Selbstsucht und die ganze Reihe von Kriegen, die im Gefolge der Revolmion der ganz Europa sich ausbreiteten, wieder beigelegt waren, auch in anderen europischen Staaten bei ihrer Neugestaltung angenommen. Namentlich wurde die Einrichtung der landstndischen Verfassung oder der Volksver-tretung und die Gleichheit aller Staatsbrger vor dem Gesetze fast allenthalben als die Grundlage der neueu Staatsordnung anerkannt. 8. 141. Der Nationalconvent. Die Schreckensherrschaft. Robespievre. Inzwischen hatten Viele, welche mit dem Gang der Dinge unzufrieden waren, Mitglieder des kniglichen Haufes, Adelige und Geistliche, das Vaterland verlassen und sich am Rhein, in Koblenz, Worms, Ettenheim gesammelt. Sie suchten die europischen Mchte zu einem Einschreiten in Frankreich oder zu einer Intervention zu bestimmen und fanden hierbei auch bei deutschen Reichsstnden Untersttzung, namentlich bei solchen, welche durch die Aufhebung

10. Erzählungen aus der Geschichte - S. 265

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
265 S. 151. Preuens Erhebung. In Deutschland trug das Volk schon lange mit Entrstung die Schmach des Fremdjoches; aber die Fesseln, die der Macht-Haber um seine Kraft gelegt hatte, waren 31t stark, als da sie so leicht htten gesprengt werden knnen. Die Rheinbundfrsten muten als willenlose Vasallen dem fremden Gebieter folgen; Oesterreich, das nochmals im Jahr 1809 sich so ruhmvoll gegen den Bedrcker der Völker erhoben hatte, war durch die wieder-holten Verluste an Lndern. und durch die Erschpfung seiner Finanzen geschwcht, und Preußen, das seit dem Tilsiter Frieden mehr als die Hlfte seines Gebietes eingebt hatte und unter den drckendsten Bedingungen schmachtete, war ringsum von den franzsischen Heeren in Norddeutschland umstellt und belauert. Und doch war es Preußen unter den deutschen Staaten, welches auch in der Demthignng Napoleon gegenber seine Selb-stndigkeit behauptete. Nach dem unglcklichen Kriege von 1806 giengen der König Friedrich Wilhelm Iii. und seine edle Ge-mahlin, die Knigin Luise, dem Volke als Beispiel in der Stand-haftigkeit und Sorge fr Preuens Ehre voran. Das Knigs-paar legte sich selbst alle Entsagungen auf, so lange das Volk unter den unerschwinglichen Lasten darbte, die ihm von Napoleon auferlegt worden waren. Ausgezeichnete Männer bernahmelt die Leitung der Geschfte des Staates, um Preueu, wenn auch an Macht geschwcht, dtlrch innere Kraft zu strken und zu verjngen. Der Minister Stein hat sich durch seine Reformen im Staate einen ewig denkwrdigen, Namen in der Geschichte erworben. An die Stelle der Standesvorrechte setzte er Gleichberechtigung aller Staatsbrger, an die Stelle der ausschlielichen Beamtenherrschaft eine grere Betheiligung aller Staatsangehrigen an den ffent-lichen Angelegenheiten, so da dieselben nicht mehr als die blo Regierten im Staate erschienen, sondern die Einsicht verbreitet wttrde, da jeder Staatsbrger nach Magabe seiner Kraft an der Ge-sammtheit des Staates arbeiten solle. Die Leibeigenschaft wnrde ganz aufgehoben und die Gesetzgebung verbessert. Whrend so Stein durch eine neue Staatseinrichtung dem Vaterlande innere Krftigung verschaffte, waren es Scharnhorst und Gneisen an, welche das preuische Heer neu schufen. Die allgemeine Wehrpflicht wurde eingefhrt, und der freie Geist, welcher durch die Reformen Steins im Volle genhrt wurde, brachte auch neue Begeisterung in die Armee, in welcher jeder Brger seine Stelle hatte.
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